Bilinguale Ausbildung im Referendariat in Rheinland-Pfalz

Die formelle Unterrichtsbefähigung zum bilingualen Unterrichten wird im Referendariat erworben. Die universitäre Zusatzausbildung schafft hierfür mögliche Grundlagen.

Voraussetzungen:

  • Die Ausbildung für die Erteilung von bilingualem Sachfachunterricht ist freiwillig, zusätzlich und zulassungspflichtig. Zurzeit werden die Kombinationen Englisch mit Geschichte, Erdkunde oder Sozialkunde sowie Französisch mit Geschichte oder Erdkunde angeboten.
  • Zugelassen zur Ausbildung für die Erteilung von bilingualem Unterricht werden Studienreferendarinnen und Studienreferendare, die eine entsprechende Fächerkombination im Bachelor/Masterstudium oder eine Erweiterungsprüfung in der Fremdsprache nachweisen können. Einzelfallregelungen können möglicherweise getroffen werden.

Die Entscheidung über die Zulassung und über den Zeitpunkt der bilingualen Zusatzausbildung trifft die Seminarleiterin bzw. der Seminarleiter mit den betroffenen Fachleitern.

Haben Sie die bilinguale Zusatzausbildung in der Universität bereits absolviert, entfällt für Sie (auf Antrag und unter Vorlage Ihres Nachweises) ein Bestandteil der Prüfung im Rahmen der bilingualen Zusatzausbildung, nämlich das Kolloquium.

 

Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten der Studienseminare:

https://studienseminar.rlp.de/gym/landau/ausbildung/referendariat/bilinguale-ausbildung.html

https://studienseminar.rlp.de/fileadmin/user_upload/studienseminar.rlp.de/gy-ko/rundschreiben.pdf