Häufige Fragen

Kann ich die bilinguale Zusatzqualifikation an der JGU auch absolvieren, wenn das Sachfach nur mein Drittfach ist?

  • Ja, grundsätzlich gerne. Bitte beachten Sie aber die Vorgaben für die Ausbildung im Referendariat in Rheinland-Pfalz.

Kann ich mich auch für die bilinguale Zusatzqualifikation an der JGU anmelden, wenn ich weder Englisch noch Französisch studiere?

  • Ja, grundsätzlich ist das möglich, bitte sprechen Sie das aber unbedingt mit uns vorab ab. Bitte beachten Sie aber die Vorgaben für die Ausbildung im Referendariat in Rheinland-Pfalz.

Ich habe schon ein fachwissenschaftliches Seminar auf der entsprechenden Fremdsprache besucht, aber keinen Leistungsnachweis erworben. Was muss ich tun?

  • Sie brauchen für die bilinguale Zusatzqualifikation einen benoten Leistungsnachweis. Wenn der Dozent bzw. die Dozentin des von Ihnen besuchten Seminars einverstanden ist, können Sie diese Leistung nachholen - z.B. durch ein kurzes Essay o.ä.. Wenn das nicht geht, müssten Sie ein weiteres Seminar auf der jeweiligen Fremdsprache besuchen und einen entsprechenden Leistungsnachweis erbringen.

Zählt die Gesamtnote von meinem bilingualen Zertifikat in meine Abschlussnote mit hinein?

  • Nein, Sie erhalten zwar eine Gesamtnote für Veranstaltungen der Zusatzqualifikation, diese wird aber nur auf dem Zertifikat ausgewiesen und wird nicht bei der Berechnung Ihrer Abschlussnote beim Bachelor-/Masterzeugnis hinzugezogen.

 

Bei weiteren Detailfragen helfen wir Ihnen gerne weiter. Bitte wenden Sie sich an die Beauftragten aus den jeweiligen Fächern.